Hinweise zum Thema Osterfeuer in Schleswig-Holstein

Straf-Rechtsschutz Osterfeuer im Betrieb

Darf ich auf meinem Betriebsgrundstück pflanzliche Abfälle verbrennen? Grundsätzlich nein! Die neue Pflanzenabfallverordnung (Stand 2021) des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch). Sind Osterfeuer gar nicht möglich? Doch. Brauchtumsfeuer (z.B.…

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