Spezial-Straf-Rechtsschutz PLUS

Versicherungsmanagement ist auch vorbeugendes Krisenmanagement. Im unternehmerischen Alltag will man alles richtig machen. Doch geänderte Gesetzesregelungen, neue Gesetze und strengere Richtlinien und behördliche Auflagen machen das Leben schwer. Schnell gerät man dabei in eine strafrechtliche Verantwortung. Die häufig betroffenen Bereiche sind Steuerdelikte, Arbeitsunfälle, Compliance-Verstöße, wie Untreue und Betrug oder Korruptionsvorwürfe.

Wenn etwas passiert, tauchen folgende Fragen auf: Wie verhalte ich mich am besten? An wen wende ich mich jetzt? Wo finde ich einen guten Anwalt?

Hier kommt unser PLUS ins Spiel. Unsere Versicherungslösungen helfen Ihnen von Anfang an auf Ihrem Weg durch die Krise!

Versicherte Leistungen der Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung

  • Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für sämtliche Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Unternehmen
  • Weltweites Deckungskonzept für international tätige Firmen
  • Sie sind als Inhaber, Geschäftsführer oder Vorstand in Steuerstrafsachen versichert, wenn Ihnen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen das Unternehmen vorgeworfen wird, im privaten Bereich gegen das Steuerstrafrecht verstoßen zu haben.
  • Vorsorglicher Rechtsschutz bereits vor der unmittelbar drohenden Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, um ein solches zu verhindern oder um die Strafverteidigung vorzubereiten
  • Zeugenbeistand
  • Regressverzicht bei Strafbefehl und bei Verurteilung wegen bedingten Vorsatzes (dolus eventualis), sofern ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird
  • 3 Jahre Nachhaftungszeit
  • Übernahme der Kosten für forensische Dienstleistungen zur Aufklärung, Identifikation und Prävention wirtschaftskrimineller Handlungenr.

PLUS Weitere Produkt-Highlights:

  • Erweiterter Steuer-Straf-Rechtsschutz für Steuerstrafverfahren im privaten Bereich aufgrund von Ermittlungen im Unternehmensbereich. Kosten werden bis zu 50.000 Euro je Rechtsschutzfall übernommen.
  • Vorsorglicher Rechtsschutz zur Vermeidung eines drohenden beziehungsweise zur Vorbereitung eines bevorstehenden Verfahrens.
  • Öffentlichkeitsarbeit für eine externe Beratung, zum Beispiel PR-Beratung oder juristische Überprüfung einer Presseerklärung oder Beratung zur Rechtskommunikation.
  • Firmenstellungnahme – Rechtsschutz für die anwaltliche Vertretung des Unternehmens gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichten.
  • Folgeverfahren Mindestlohngesetz (MiLoG) – Rechtsschutz für Verwaltungsverfahren vor deutschen Sozial- oder Verwaltungsbehörden oder -gerichten im Anschluss an ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG).
  • Schutzschirmverfahren gemäß ESUG – Rechtsschutz bei drohender Insolvenz als präventive Leistung für die Erstellung einer Bescheinigung nach § 270 b InsO. Kosten werden bis zu 5.000 Euro je Rechtsschutzfall übernommen.
  • Rechtsschutz bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts für die Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Widerrufsansprüchen.
  • Forensische Dienstleistungen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen. Kosten werden bis zu 25.000 Euro je Rechtsschutzfall übernommen.
  • Aktive Strafverfolgung und Dienstaufsichtsbeschwerden – Rechtsschutz für die Erstattung einer Strafanzeige oder die Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde, auch für die Verteidigung im Zusammenhang mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.
  • Prozessuale Zwangsmaßnahmen – Rechtsschutz bei strafprozessualen Zwangsmaßnahmen, zum Beispiel bei verdeckten Ermittlungen, Beschlagnahme (auch Post) inklusive Geltendmachung von Herausgabeansprüchen, Durchsuchung (auch Online), akustischer Wohnraumüberwachung etc.
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist für Rechtsschutzfälle, die während Vertragslaufzeit eingetreten sind und nach der Beendigung des Vertrags gemeldet werden.
  • Prämienfreie Nachhaftung für innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags eingetretene Rechtsschutzfälle, wenn die dem Tatvorwurf zugrundeliegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde; im Insolvenzfall, bei freiwilliger Liquidation und bei Fusion beträgt der Nachhaftungszeitraum fünf Jahre.
  • Garantie auf Anschlussdeckung für Organmitglieder innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Vertragsbeendigung bei Insolvenz des Versicherungsnehmers.
  • Prämienfreie Differenzdeckung zur Vorversicherung für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit eines Vorvertrags eingetreten sind

Schadenbeispiel

Ihnen wird vorgeworfen Firmengelder veruntreut zu haben oder ein Gewässer verunreinigt zu haben. Egal wer es war, bei Arbeitsunfällen wird automatisch gegen die Geschäftsleitung ermittelt, wegen der Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen weil es zu einem Betriebsunfall gekommen ist. Aufgrund einer Unachtsamkeit kommt es durch Übermittlung falscher Daten und Informationen zum Vorwurf sich einen Kredit erschlichen zu haben. Der Vorwurf Steuern hinterzogen zu haben steht schon im Raum, wenn Umsätze unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen unterliegen oder wenn geänderte Besteuerungsgrundlagen nicht umgehend berücksichtigt werden. Im Kampf um Talente wird auch schon mal mit harten Bandagen gekämpft – der Vorwurf Kundeninformationen an andere Unternehmen verkauft zu haben ist ein guter Grund für den Manager-Rechtsschutz.

Wann beginnt der Versicherungsschutz? Gibt es eine Wartezeit?

Nein, es gibt keine Wartezeit! Der Versicherungsschutz greift sofort bzw. sogar rückwirkend vor Versicherungsbeginn. Auch wenn die Straftat vor Versicherungsbeginn liegt, greift der PLUS-Rechtsschutz, sofern das Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wird.

zusätzliche ASSISTENZ-Leistungen

Zu jeder Tages- und Nachtzeit erhalten Sie von spezialisierten Strafverteidigern schnelle und unbürokratische Hilfe. Ist zum Beispiel Ihr persönlicher Anwalt nicht erreichbar oder droht eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion, dann wird Ihnen im Rahmen des Versicherungskonzeptes kompetent geholfen. Im Fall einer Untersuchungshaft bietet U-Haft-Paket eine Hilfe im Ernstfall.

Wie kann der Versicherungsschutz sinnvoll ergänzt werden?

unterschiede straf-rechtsschutz-versicherungen
Straf-Rechtsschutz Basiswissen

Keine Versicherung ohne Risikokenntnis

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Die allgemeine Grundabsicherung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherungschutz für Vergehen und Verbrechen.

FAQ Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Wertvolle Mehrleistungen für die beste Verteidigung.

U-Haft Rechtsschutz-Versicherung

Unterstützung und aktive Hilfe in der größten Krise.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Fragen aus der Praxis und die passenden Antworten.

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