Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Mit der zunehmenden Komplexität des Wirtschaftslebens steigt auch die Komplexität Ihrer Risiken: Konflikte mit Mitbewerbern, Schäden durch Mitarbeiter oder Ärger mit Behörden sind nicht immer zu vermeiden und können ein Unternehmen stark beeinträchtigen. Ein anonyme Anzeige und ein Verdacht reichen aus, um ein Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Eine Erweiterte Straf-Rechtsschutz sollte daher in jeder allgemeinen Firmen-Rechtsschutz-Versicherung enthalten sein.

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen, Manager, Verantwortliche Personen, Selbständige und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung durch die fahrlässige Begehung eines Vergehens entstehen können.

Was versichert die Erweiterte Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Die Erweiterte Straf-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung bei fahrlässig begangenen Vergehen, wie z. B. fahrlässige Körperverletzung wegen der Nichtbeachtung einer Verkehrssicherungspflicht. ACHTUNG – der Versicherungsschutz besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Gesetz strafbar und
  • Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
  • Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen, erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz.
  • Wenn Sie nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, erhalten Sie rückwirkend Versicherungsschutz.
  • Ändert sich der Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten, besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.

In welchen Fällen besteht regelmäßig kein Versicherungsschutz?

  • Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen
  • Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich begangen werden kann (zum Beispiel Beleidigung, Diebstahl, Betrug).
  • Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht

Was ist mitversichert?

Da eine Erweiterte Strafrechtsschutz-Versicherung immer nur zusammen mit einer Firmen-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, sind in der Regel auch Schadensersatz-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz sowie der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abgesichert! Als wichtiger Baustein ist auch der Opfer-Rechtsschutz abgedeckt.

WAS ist NICHT versichert?

Nicht versichert sind die Verteidigungskosten für nur vorsätzlich begehbare Vergehen und alle Verbrechen. Wird Ihnen bzw. einer Mitversicherten Person also z. B. „Steuerhinterziehung“ vorgeworfen, so wird Ihnen nur die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung zur Seite stehen.

Gibt es eine Wartezeit für die Versicherungsleistungen?

In der Regel gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten. Unterschiedlich gehandhabt wird aber die Versicherungsfall-Definition. Da sollte man genau hinsehen – tritt der Versicherungsfall bereits mit der Zeugenbefragung in Kraft oder erst ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens oder sogar erst ab Einleitung des Strafverfahrens. Da 95% der Strafrechtsfälle die vor Gericht landen mit einem Urteil enden, ist das ein sehr wichtiger Umstand.

WER ist versichert?

  • Mitversicherte Personen sind
  • alle Inhaberinnen und Inhaber des versicherten Unternehmens – bei schlauer Vertragsgestaltung auch einschließlich aller Tochterunteruntenehmen
  • alle geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • alle beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, WENN
    • für diese beruflich im versicherten Betrieb tätig sind und
    • in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind

WELCHE LEISTUNGEN sind versichert?

Die Erweiterte Straf-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten des Strafverteidigers im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das kann im Ernstfall ausreichen, muss es aber nicht. Wer mehr Schutz möchte, sollte die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung wählen.

In welchen Ländern ist man versichert?

Je nach Leistungsart und je nach Fallgestaltung gilt der Versicherungsschutz weltweit, in Europa oder vor deutschen Gerichten.

Welchen besonderen Vorteile bietet die Erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung?

Die besondere Vorteile sind, dass automatisch auch ein allgemeiner Firmen-Rechtsschutz mitversichert ist. So hat man einen zusätzlichen und wertvollen Schutz für Schadenersatz-Rechtsschutz und für den Steuer-Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten.

Vorteil Schadenersatz-Rechtsschutz: Ihr Betrieb wurde durch ein Feuer in der Nachbarschaft beeinträchtigt und SIe müssen Ihren Betriebsausfall juristisch gegen seine Haftpflichtversicherer durchsetzen.

Vorteil Schadenersatz-Rechtsschutz: Das Finanzamt erkennt gewisse Betriebsausgaben nicht an. Ihr Steuerberater möchte den Fall für Sie vor dem Finanzgericht prüfen lassen.

Wie kann der Versicherungsschutz sinnvoll ergänzt werden?

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Straf-Rechtsschutz Basiswissen

Keine Versicherung ohne Risikokenntnis

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Die allgemeine Grundabsicherung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherungschutz für Vergehen und Verbrechen.

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