Hinweise zum Thema Osterfeuer in Schleswig-Holstein
Darf ich auf meinem Betriebsgrundstück pflanzliche Abfälle verbrennen?
Grundsätzlich nein! Die neue Pflanzenabfallverordnung (Stand 2021) des Landes Schleswig-Holstein untersagt grundsätzlich das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile (§ 34 Baugesetzbuch).
Sind Osterfeuer gar nicht möglich?
Doch. Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer) bleiben von der Verordnung unberührt und sind weiterhin erlaubt.
Auch Lagerfeuer mit z.B. trockenem Feuerholz oder Pflanzenmaterial sind weiterhin erlaubt. Allerdings muss hier ersichtlich sein, dass es sich um ein privates Lagerfeuer handelt (z.B. gibt es Getränke und Stockbrot, Freunde und Nachbarn sind vor Ort). Es darf hierbei nicht die Beseitigung der eigenen Abfälle im Vordergrund stehen.
EIne Auffassung ist: Ein Osterfeuer ohne Besucher ist keines und würde als unerlaubte Verbrennung von Gartenabfällen eingestuft werden.
Und Achtung: Eine unerlaubte Abfallbeseitigung (Verstoß gegen § 28 KrWG) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann.
Muss ein Osterfeuer/Brauchtumsfeuer angemeldet werden?
Nein. Lediglich bei größeren Veranstaltungen ist das Ordnungsamt mit einzubeziehen.
Was muss rechtlich bei einem Osterfeuer beachtet werden?
- Bei akuter Waldbrandgefahr darf ein Osterfeuer nicht entzündet werden.
- Nachbarn dürfen durch Rauch, Funkenflug und Geruch nicht belästigt oder gefährdet werden.
- Es muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu einem Wald und Gebäuden (bei Reetdachhäusern sogar 200 Metern) eingehalten werden.
- Erlaubt sind Osterfeuer nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag erlaubt. Sie dürfen nicht vor 17 Uhr angesteckt werden und müssen bis 23 Uhr gelöscht sein.
- Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Plastikteile oder sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
- Zum Schutz von Tieren sollte das Brennmaterial am Tag des Abbrennens noch einmal untersucht werden.
Gibt es noch andere wichtige Tipps zum Thema Osterfeuer?
Der Brandschutz ist grundsätzlich zu beachten! Löschgeräte (Wasser, Sand, Schaufeln etc.) sollten greifbar sein.