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Welche Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen?

Geschenke und Einladungen von Lieferanten oder Aufmerksamkeiten an gute A-Kunden sind ein Thema mit wachsender und von sensibler Bedeutung. Zur Vermeidung von strafrechtlichen Folgen und den teuren Verteidigungskosten gibt es nachfolgend einige Informationen.

Welche Geschenke sind „compliant“?

Es gibt keine gesetzliche normierten oder festgelegte Wertgrenzen. Während eine Flasche Champagner oder eine teure Pralinenschachtel in kleinen Unternehmen vielleicht niemanden stört, dürfte das für Beschäftigte in Großkonzernen bereits intern verboten sein.

In vielen größeren Betrieben und in der öffentlichen Verwaltung gilt z. B. die 9,90-Euro Grenze. Was wertvoller ist, muss gemeldet oder abgelehnt, also zurückgeschickt werden.

Für die Bewertung von Zuwendungen kann man sich an 3 Merkmalen orientieren: Zeitpunkt, Häufigkeit und Angemessenheit.

Wann erfolgt die Zuwendung?

Geschenke, die sehr kurz vor oder nach Verhandlungen bzw. Vertragsabschlüssen erfolgen, sind höchst kritisch zu sehen. Das soll nicht heißen, das „prophylaktische“ Zuwendungen mehr compliant sind.

Wie oft erfolgt die Zuwendung?

Eine Schachtel Pralinen für 5 Euro immer wieder in der Weihnachtszeit ist sicherlich unkritischer zu bewerten, als Konzertkarten für eine weltberühmte Band, obgleich diese nur einmalig auftritt.

Dauerzuwendungen gefährden die Abhängigkeit vom Geschäftspartner schon im Kern.

Wann ist eine Zuwendung angemessen?

Die bevorzugte Zuteilung bei der Vergabe einer heiß begehrten Studentenwohnung zu üblichen Konditionen für Ihre Tochter oder Ihren Sohn ist sicherlich nicht mit hohen Kosten verbunden, aber definitiv nicht compliant!

Ob eine die Einladung zu einer geschäftlichen Besprechung in einem guten Restaurant angemessen ist, muss man differenzierter betrachten.

Laden Sie den Geschäftsführer des Partners ein, oder gilt die Aufmerksamkeit „nur“ dem Mitentscheider und Sachbearbeiter?

Welches Restaurant wird besucht? Das Sterne-Restaurant in der nächsten Großstadt oder ein lokales Restaurant im „gutbürgerlichen“ Rahmen? Gilt die Einladung nur einem Entscheider aus dem Team des Partners? Sind Übernachtungen dabei?

Ein Geschäftessen mit Vorständen von Dax-Unternehmen dagegen muss vielleicht im Rahmen eines Private-Dining stattfinden, weil das beim „Italiener um die Ecke“ eher für Aufsehen und Verunsicherung im Ort oder der Belegschaft sorgen könnte oder weil Sicherheitsgründe das ausschließen.

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Geschäfte werden von Menschen und zwischen Menschen gemacht.

Was ist eher compliant:

  • Kleine Werbeartikel für das „Vergiss-mein-nicht-Marketing“ dürften in der Regel in Ordnung sein.
  • Werthaltige Geschenke, wie z. B. Elektronikgeräte können im Rahmen einer Unternehmens-Tombola für den guten Zweck verlost werden
  • bei alltglichen Lebensmittelgeschenken wie z.B. Schokolade das Aufessen innerhalb der Abteilung
  • Geschäftsessen in der Kantine oder beim „Italiener um die Ecke“

Was ist eher nicht-compliant:

  • Geschenke an die Privatadresse.
  • Geldgeschenke oder Gutscheine
  • Geschenke vor/nach Verhandlungen
  • Umgehungen durch Spenden an nahestehende, wenn auch wohltätige Organisationen
  • Geschäftsessen in Sterne-Restaurants
  • Reisen, Veranstaltungen mit Übernachtung

Unser Tipp:

Straf-Rechtsschutz-Fuchs
Straf-Rechtsschutz-Fuchs

Zur Vermeidung von strafbaren Handlungen sollten Sie immer die Compliance-Beauftragten im Unternehmen einbinden.

Es kommt in der Praxis häufig nicht darauf an, wie die konkret beteiligten Personen die Zuwendungen sehen, sondern wie man diese von außen betrachten könnte.

In Ausschreibungsverfahren zum Beispiel geht es um viel Geld und geschäftliche Grundlagen. Da könnte schon ein selbstbezahlter aber gemeinsam durchgeführter Theaterbesuch mit Geschäftsfreunden den Eindruck der Bestechlichkeit erwecken UND vielleicht sogar zum Ausschluss von aktuellen und künftigen Vergaben führen.

In jedem Fall hilfreich ist eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung zur Deckung der teuren Kosten im Falle einer Verteidigung gegen Vorwürfe im Zusammenhang mit Compliance-Vorgängen.

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