Straf-Rechtsschutz-Versicherungen für Freiberufler und Selbständige

Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Sie tragen die Verantwortung. Im Ernstfall wehren Sie sich also auf eigene Kosten gegen die Vorwürfe. Ermittlungs- und Strafverfahren werden in Deutschland gegen die vermeintlich Verantwortlichen und nicht gegen das Unternehmen eingeleitet.

Auf welchen Wegen kommt es zu strafrechtlichen Fällen?

  • Fälle, die durch die berufliche Tätigkeit oder durch beaufsichtigte Personen passieren
  • Umweltstrafrecht
  • Fälle durch die Besonderheit der Tätigkeit
  • Wirtschaftsstrafrecht

Wer wird im Unternehmen strafrechtlich verfolgt?

Alle direkt und indirekt beteiligten Personen!

Typische strafrechtliche Risikobereiche von Selbständigen und Freiberuflern

SelbständigeFreiberufler

Benutzung von Schutzkleidung
Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen
Bestechlichkeit und Bestechung im Geschäftlichen Verkehr
Subventionsbetrug
Kreditbetrug
Betrug (falsche Etikettierung)
Steuerhinterziehung
Sachbeschädigung
Beihilfe zum Kreditbetrug
Beihilfe zum Subventionsbetrug
Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Berufsgerichtliche Sanktionen
Körperverletzung
§ 23 Apothekengesetz
Zerstörung von Bauwerken
Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel
Strafrechtliche Risikobereiche von Selbständigen und Freiberuflern

Gibt es besonders betroffene Berufsgruppen?

Ein ganz klares JA! Im strafrechtlichen Bereich besonders exponierte Berufsgruppen sind Ärzte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Architekten und Ingenieure.

Schadenbeispiel 1

W ist Wirtschaftsprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese wurde zum Abschlussprüfer eines Konzerns für das vergangene Geschäftsjahr gewählt und mit der Prüfung des Konzernabschlusses -und Lageberichts beauftragt. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist W. Zwei Vorstandsmitglieder stellen den Konzernabschluss- und Lagebericht bewusst mit falschen Inhalten auf. Der Wirtschaftsprüfer bemerkt das nicht und erteilt ein uneingeschränktes Testat. Als die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden Vorstandsmitglieder einleitet, gerät auch W ins Visier. Ihm wird vorgeworfen, Beihilfe zur unrichtigen Darstellung geleistet und seine Prüferpflichten verletzt zu haben.

W nimmt sich einen Strafverteidiger, der die Ermittlungsbehörde nach diversen Besprechungen von einer Einstellung des Verfahrens gegen den Wirtschaftsprüfer überzeugen kann.

Die Kosten für seine Verteidigung bei einem vereinbarten Stundensatz von 350 Euro betragen insgesamt 38.100 Euro. Diese übernimmt die Versicherung in voller Höhe.

Schadenbeispiel 2 – Berufsgerichtliche Sanktion

S ist Steuerberater. Als sein Mandant seinen Steuerbescheid erhält, möchte er über S Einspruch dagegen einlegen, weil die Finanzbehörde einige Posten gestrichen hat. Doch der S erkrankt kurz vor Ende der Einspruchsfrist, ohne den Einspruch ans Finanzamt geschickt zu haben. Kurzerhand unterschreibt die Steuerfachangestellte den Einspruch, den sie per Textbaustein erstellt hat. Da S seinen Beruf „eigenverantwortlich” auszuüben hat, hätte er den Einspruch an das Finanzamt selbst unterschreiben müssen. Er hat also gegen seine Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung verstoßen, weswegen ihm nun berufsgerichtliche Sanktionen bevorstehen.

Ein Fachanwalt übernimmt für den Steuerberater die Besprechungen und die schriftliche Korrespondenz mit der zuständigen Finanzbehörde und der Steuerberaterkammer. S kommt noch einmal mit einem blauen Auge davon.
Die Anwaltskosten betragen, bei einem vereinbarten Stundensatz von 250 Euro, rund 5.000 Euro an. Diese übernimmt die Versicherung in voller Höhe.

Schadenbeispiel 3

Der Steuerberater S berät seit vielen Jahren den Mandanten C – leider ist C ein Chaot und führt auch so seine Bücher. Als S die Steuererklärung für seinen Mandanten erstellt, ist ihm klar, dass das Finanzamt die von C ermittelten Umsätze und Einnahmen für unglaubhaft halten wird. Daher nimmt S Zuschätzungen vor. Als sich die Steuerfahndung mit der Steuererklärung von C beschäftigt, stellt sie fest, dass die Zuschätzungen immer noch viel zu niedrig angesetzt waren. Nun wird S von der zuständigen Strafverfolgungsbehörde angelastet, dass er die Zuschätzungen bewusst zu niedrig und ma-nipulativ vorgenommen habe, um die Steuerhinterziehung seines Mandanten vor den Behörden zu vertuschen. Ihm wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.

S wird angeklagt und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung mit bedingtem Vorsatz zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 120 Euro verurteilt.

Die Kosten in Höhe von 4000 Euro werden von seiner SSR-Plus-Versicherung übernommen, OBWOHL der S wegen bedingten Vorsatzes verurteilt wird und eine Geldstrafe verhängt wurde.

Schadenbeispiel 4

Die Angehörigen einer von Ihnen zu pflegenden Dame behaupten, Ihre Mitarbeiter hätten Geld und Schmuck gestohlen. Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin gegen die betroffenen Mitarbeiter ein Verfahren wegen Unterschlagung ein.

Versicherungsexperte Christian Fuchs

Eine entlassene Mitarbeiterin Ihres Pflegeheimes behauptet, Ihre Mitarbeiter würden Heimbewohnern ohne ärztliche Indikation Beruhigungsmittel verabreichen. Gegen Sie und ihre Mitarbeiter wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Misshandlung Schutzbefohlener und Anstiftung hierzu eingeleitet.

Eine Patientin von Ihnen behauptet, durch eine von Ihnen verabreichte Spritze eine Sepsis erlitten zu haben. Die Gegenseite erstattet zur Untertstützung des Arzthaftungsprozesses eine Strafanzeige. Daraufhin wird ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Sie eingeleitet.

Die umfassende Kostenübernahme ist nur ein Teil der Versicherungsleistungen. Durch die Erfahrung und Expertise können Ihnen frühzeitig qualifizierte Anwälte und Sachverständige benannt werden.

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