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Verantwortung für Arbeitsschutz macht Straf-Rechtsschutz-Versicherung unerlässlich

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind keine lästigen Pflichten, sondern sinnhafte Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im Betrieb!

Keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter soll einen Gesundheitsschaden erleiden, niemand soll ernsthaft verletzt werden und an mögliche andere Folgen wollen wir erst gar nicht denken – oder doch?

Bei den relevanten Straftaten im Bereich von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist es wichtig zu wissen, dass die strafbare Handlung immer sofort gegeben ist, sobald das vom Strafrecht geschützte Rechtsgut, also z. B. der Körper oder das Eigentum, verletzt bzw. geschädigt wurde.

Was sind Rechtsgüter?

Rechtsgüter sind besonders vom Gesetz geschützt. Relevante Rechtsgüter für die Arbeitssicherheit sind Leib und Leben, die Gesundheit und das Eigentum.

Mit Blick auf die geschützten Rechtsgüter und mit Blick die Verantwortung als Beauftragte für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz kommen folgende Straftaten aus dem StGB in Betracht:

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

  • Körperverletzung (§ 223 StGB),
  • gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB),
  • schwere Körperverletzung (§ 226 StGB),
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB),
  • fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB).

Relevante Straftaten bei Eigentumsbeschädigungen

  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB),
  • Zerstörung von Bauwerken (§ 303 StGB),
  • Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel (§ 305a Abs. 1 StGB).

Oder sogar gemeingefährliche Straftaten

Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Brandstiftung (§ 306 StGB),
  • schwere Brandstiftung (§ 306a StGB),
  • besonders schwere Brandstiftung (§ 306b StGB),
  • Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB),
  • fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB),
  • Herbeiführen einer Brandgefahr (§ 306f StGB),
  • Freisetzen ionisierender Strahlen (§ 311 StGB).

WICHTIG: Es kommt nicht auf das aktive Handeln an. Auch das Unterlassen, das Vergessen oder das Übersehen ist strafbar. „das wusste ich nicht“ oder „das habe ich vergessen“ sind vielleicht für die fahrlässige oder vorsätzliche Strafbarkeit von Bedeutung.

Wie immer gilt: Vorsorgen ist besser, als nachher auf den immensen Kosten der Strrafverteidigung persönlich sitzen zu bleiben! Unsere Firmenlösung für die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung schützt alle Verantwortlichen und alle Mitarbeitenden in Ihres Unternehmens.

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