Straf-Rechtsschutz-Versicherung rückwirkend abschließen
Im besten Fall haben Sie bereits vorbeugend eine Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abgeschlossen. Doch falls Sie das versäumt haben, ist es noch nicht zu spät. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es tatsächlich möglich, dass Sie eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung rückwirkend abschließen.
Ganz wesentlich ist dabei die Frage: Ist Ihnen bereits bekannt, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft? Wenn nicht, können Sie direkt eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung abschließen, die dann auch rückwirkend gilt.
Voraussetzungen für das rückwirkende Abschließen einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung
Wenn gegen Sie noch kein Ermittlungsverfahren läuft oder dieses verdeckt und somit ohne Ihre Kenntnis erfolgt, gilt der Versicherungsschutz. Er gilt dann sogar ggf. auch für Vergehen und Verbrechen, die Sie vor Versicherungsbeginn begangen haben, denn auf den Zeitpunkt der Tat kommt es dabei nicht an.
Ist gegen Sie ein Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet worden UND Sie sind darüber informiert worden, ist es nicht mehr möglich, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung im Strafrecht abzuschließen.
Vorsatzdelikte werden in herkömmlichen Straf-Rechtsschutz-Versicherungen nicht versichert
Herkömmliche Straf-Rechtsschutz-Versicherungen decken grundsätzlich nur fahrlässig begehbare Delikte. Wird innerhalb eines Strafverfahrens nachgewiesen, dass Sie einen Rechtsverstoß vorsätzlich begangen haben, hat die Versicherung nach der Verurteilung den Anspruch auf Rückzahlung erbrachter Leistungen.
Bei bestimmten Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherungen aber wird auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen verzichtet, wenn der Tatvorsatz nachgewiesen wird, aber das Verfahren gegen Sie lediglich mit einem Strafbefehl abgeschlossen wird.
Übrigens: Geldbußen und Schmerzensgelder dürfen im Rahmen einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung nicht als Versicherungsleistung angeboten werden und sind immer vom Verurteilten selbst zu tragen.
Mögliche Straf-Rechtsschutz-Versicherungen – auch rückwirkend
Strafverfolgung bleibt ein persönliches Risiko
Die Vorstellung, den richtigen Zeitpunkt zum Abschluss einer Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung zu verpassen, ist für viele Unternehmer daher besonders unangenehm. Um der Gefahr zu entgehen, rückwirkend keinen Versicherungsschutz erlangen zu können, sollte das Risiko perspektivisch bewertet und die richtige Versicherung gesucht werden. Dabei unterstützen wir Sie.
Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Sie tragen die Verantwortung. Im Ernstfall wehren Sie sich also auf eigene Kosten gegen die Vorwürfe. Strafverfahren werden in Deutschland gegen den vermeintlich Verantwortlichen und nicht gegen das Unternehmen eingeleitet. Daher ist es auch in Ihrem persönlichen Interesse, hier den bestmöglichen Rechtsschutz zu haben. Lassen Sie sich von uns dazu beraten – unabhängig von den Versicherungsgesellschaften.
Das sind wir: FMP Fuchs & Co. KG
Mit FMP Fuchs sind Sie versichert wie ein schlauer Fuchs. An diesem Anspruch lassen wir uns messen. Wir nehmen viel Zeit für Ihre individuelle Beratung, weil wir wissen, dass gerade Straf-Rechtsschutz-Versicherungen erklärungsbedürftige Produkte sind. Mit uns kommen Sie zum passgenauen Versicherungsprodukt und wir stehen im Schadensfall an Ihrer Seite.
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM) und der Versicherungsmakler-Genossenschaft (VEMA) unterstreichen damit unseren Kompetenzanspruch.
Darüber hinaus ist Christian Fuchs Mitglied des Versicherungsbeirats der BaFin.
Wir beraten vollständig unabhängig – Lassen Sie uns sprechen.
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