Spezial-Straf-Rechtsschutz

Im Austausch mit unseren Kunden stellen wir fest – wir müssen alle immer komplexere Gesetze, Verordnungen und Richtlinien berücksichtigen! Unwissenheit oder kleine Fehler können da schnell ein Strafverfahren nach sich ziehen. Das gefährdet nicht nur den guten Ruf, sondern auch die Finanzen. Spezial-Strafrechtsschutz-Versicherung schützt umfassend vor dem Kostenrisiko durch ein Strafverfahren.

Was versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung bei Vergehen UND(!) Verbrechen.

Damit versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz beispielsweise die Verteidigung wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Zollvergehen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern.

Mitversichert ist darüber hinaus der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Sie zum Beispiel beschuldigt werden, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben. Abgesichert ist auch Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, weil Sie ein Bußgeldverfahren abwehren müssen, wegen angeblicher illegaler Abfallentsorgung. Mitversichert ist außerdem noch der Verwaltungs-Rechtsschutz, weil Sie Ihr gutes Recht in einem Verfahren hinsichtlich der Gewerbeerlaubnis oder behördliche Auflagen durchsetzen müssen, weil sich dieses Verfahren unterstützend auf die Verteidigung des eingeleiteten Strafverfahrens auswirkt.

Was ist mitversichert und was ist nicht versichert?

  1. Versicherungsschutz besteht auch beim Vorwurf nur vorsätzlich begehbarer Straftatbestände. Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
  2. Bei Vorsatzverurteilung per Strafbefehl bleibt der Versicherungsschutz bestehen; ebenfalls im Falle einer Verurteilung wegen bedingtem Vorsatz (dolus eventualis), wenn ausschließlich eine Geldstrafe verhängt wird.
  3. Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen werden für alle Versicherten über die gesetzlichen Gebühren hinaus ebenfalls übernommen.
  4. Versichert sind auch arbeits-, verwaltungs-, sozial- und steuerrechtliche Verfahren, die in ursächlichem und unmittelbarem Zusammenhang mit einem Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren stehen.
  5. Weiterhin sind vom Versicherungsschutz zum Beispiel Wiederaufnahmeverfahren und Zurückverweisungen, Verfahren vor Verfassungsgerichten und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Auslieferungsverfahren / Internationaler Haftbefehl, Verständigung im Strafverfahren (Deal), Kronzeugenregelung umfasst.
  6. Rechtsschutz in kartellrechtlichen Verfahren mit Ausnahme von Verfahren im Zusammenhang mit Preis- und Ausschreibungsabsprachen.

In welchen Fällen besteht nachträglich kein Versicherungsschutz?

Bei Verurteilung wegen Vorsatz, müssen die verauslagten Kosten der Versicherung erstattet werden. ABER: Auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen wird verzichtet, wenn zum Beispiel das Verfahren „nur“ mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.

Gibt es eine Wartezeit für die Versicherungsleistungen?

Es gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten. Also für alle Fälle bei denen das Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde. Auf den Zeitpunkt der Tat kommt es damit nicht an.

Wer ist mitversichert?

  • alle Inhaberinnen und Inhaber des versicherten Unternehmens – bei schlauer Vertragsgestaltung auch einschließlich aller Tochterunteruntenehmen
  • alle geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter
  • Externe und freie Mitarbeiter
  • beratende Organe
  • alle zuvor genannten Personen in mitversicherten Unternehmen
  • alle beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, WENN
    • für diese beruflich im versicherten Betrieb tätig sind und
    • in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind
  • Versichert sind der Versicherungsnehmer und sämtliche Mitarbeiter in Ausübung ihrer beruflichen und sonstigen Tätigkeit für oder auf Veranlassung des Versicherungsnehmers. Darüber hinaus sind auch die Gesellschafter, der Aufsichtsrat und sonstige beratenden Organe versichert. Dies umfasst auch Tätigkeiten oder Funktionen in anderen Unternehmen, die auf Veranlassung des Versicherungsnehmers ausgeübt werden, für zum Beispiel die vorübergehende Entsendung in Leitungsorgane anderer Unternehmen. Betriebsärzte und das Sanitätspersonal sind auch bei Gewährung Erster Hilfe außerhalb des Betriebes versichert
  • bei schlauer Vertragsgestaltung gilt der Schutz auch alle Tochter- und Schwesterunternehmen.

WELCHE LEISTUNGEN sind versichert?

Es besteht weltweit umfassender Versicherungsschutz für Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Verfahrenskosten im strafrechtlichen Bereich, wenn Versicherten im Zusammenhang mit einer freiberuflichen, gewerblichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit vorgeworfen wird, gegen Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrecht verstoßen zu haben.

Unter den Versicherungsschutz fallen alle strafrechtlichen Verfahren einschließlich der Vollstreckungsverfahren, Verfahren mit strafrechtlichem Charakter und sonstige Verfahren im ursächlichen und unmittelbaren Zusammenhang mit einem versicherten Verfahren.

In welchen Ländern ist man versichert?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Schadenbeispiele für die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung

Branchentypische Schadenbeispiele aus der Praxis finden Sie auf unseren Seiten für die jeweilige Zielgruppe.

Wie kann der Versicherungsschutz erweitert werden?

Siehe Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung PLUS.

Wie kann der Versicherungsschutz sinnvoll ergänzt werden?

Zur existenziellen Grundausstattung raten wir jedem Unternehmen unbedingt zum Abschluss einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung!

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Die allgemeine Grundabsicherung.

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Versicherungschutz für Vergehen und Verbrechen.

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