FAQ zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Auf dieser Seite veröffentlichen wir häufige Fragen und die passenden Antworten zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung. Schauen Sie auf dieser Seite gerne öfter vorbei, wir aktualisieren die Liste der FAQ regelmäßig.

Für wen ist eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll?

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen, Manager, Verantwortliche Personen, Selbständige und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

Die vereinbarten Leistungen für die Verteidigung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Bei Straftaten muss zwischen fahrlässig und vorsätzlicher Begehung sowie zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden werden.

Was unterscheidet die Straf-Rechtsschutz-Versicherung von der Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Der erste Unterschied besteht darin, bis zu welcher Höhe und in welchem Umfang die Kosten der Verteidigung übernommen werden. Nur bei der Spezial-Straf-Rechtsschutz sind auch die Kosten für Honorarvereinbarungen und zum Beispiel Sachverständige und Gutachter mitversichert. Die „einfache“, auch erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung genannt, deckt die Kosten nur bis zur Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die darin vorgesehene Vergütung arbeitet aber kein spezialisierter Strafverteidiger! So entsteht eine Deckungslücke von ca. 90% der Gesamtkosten – auch bei einem Freispruch!

Beispiel aus der Praxis: Ermittlungsverfahren gegen 3 Personen eines Unternehmens: Betriebsleiter und 2 Mitarbeiter des Unternehmens nach einem Brand im Betrieb. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete „fahrlässige Körperverletzung (223, 229 StGB) und fahrlässige Luftverunreinigung (325 StGB)“.

Gesamtkosten: Für den Betriebsleiter: EUR 18.5569,23 (Stundensatz 300,00), für Mitarbeiter 1: EUR 11.002,63 (Stundensatz 270,00), für Mitarbeiter 2: EUR 9.856,45 (Stundensatz 270,00) UND für das Unternehmen selbst EUR 22.359,00 (Stundensatz 300,00) zur Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 30 OwiG. Hinzu kam noch ein Sachverständigengutachten für EUR 12.500,00.

Der zweite Unterschied besteht bei der Deckung für Vergehen und Verbrechen. Nur die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt den Versicherungsschutz bei Vorwurf eines Verbrechens.

Der dritte Unterschied ist, dass nur die Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Schutz bei Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat bietet – zumindest bis zur Urteilsverkündung. Danach werden die Leistungen zurück gefordert. WICHTIG: Ob und in welchem Umfang Leistungen zurück gefordert werden ist abhängig vom gewählten Versicherungskonzept.
Der vierte und wichtigste Unterschied sind die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen. Nicht umsonst heißt die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung auch „Spezial“!

Wer wird mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

– Versicherungsnehmer
– Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer.
– Leitende und verantwortliche Personen sowie alle Mitarbeiter
– Der Versicherungsschutz deckt die Verteidigung bei Strafverfolgungen wegen eines Delikts, das im beruflichen begangen wurde.
– Je nach Deckungskonzept sind auch der private und/oder der ehrenamtliche Lebensbereiche und Fremdmandate abgedeckt.
– alle Inhaberinnen und Inhaber des versicherten Unternehmens – bei schlauer Vertragsgestaltung auch einschließlich aller Tochterunteruntenehmen
– alle geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter
– Externe und freie Mitarbeiter
– beratende Organe
– alle zuvor genannten Personen in mitversicherten Unternehmen
– alle beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, WENN
— für diese beruflich im versicherten Betrieb tätig sind und
— in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind

Welche Leistungen sollten mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert werden?

– die Kosten eines Strafverteidigers AUCH MIT angemessener Honorarvereinbarung, also weit über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hinaus
– die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
– die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
– eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
– Zusatzleistungen wie z. B. das U-Haft-Paket

Wo kann Produkte und Tarife für Straf-Rechtsschutz-Versicherungen vergleichen?

FMP Fuchs ist Spezialist für das Thema Straf-Rechtsschutz-Versicherungen. Bei uns erhalten Sie Informationen zu Produkten und Tarifen. Gerne senden wir unsere Synopse.

Was versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung bei Vergehen UND(!) Verbrechen. Und das sowohl für den Vorwurf der fahrlässsigen als auch der vorsätzlichen Begehung.

Damit versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz beispielsweise die Verteidigung wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Zollvergehen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern.

Mitversichert ist darüber hinaus der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Sie zum Beispiel beschuldigt werden, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben. Abgesichert ist auch Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, weil Sie zum Beispiel ein Bußgeldverfahren abwehren müssen, weil Sie angeblich gefährliche Abfälle illegal entsorgt haben. Mitversichert ist außerdem noch der Verwaltungs-Rechtsschutz, weil Sie Ihr gutes Recht in einem Verfahren hinsichtlich der Gewerbeerlaubnis oder behördliche Auflagen durchsetzen müssen, weil sich dieses Verfahren unterstützend auf die Verteidigung des eingeleiteten Strafverfahrens auswirkt.

Was ist bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung mitversichert und was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie wegen eines Verbrechens beschuldigt werden. Nachträglich nicht versichert sind die Verteidigungskosten bei Verurteilung wegen Vorsatz. Aber auch hiervon gibt es wieder Ausnahmen, je nach Deckungsumfang der einzelvertraglichen Versicherungsbedingungen. Ausgenommen von der Rückzahlungsverpflichtung nach Vorsatzverurteilung können z. B. die Verurteilung mit Strafbefehl oder auch die Verurteilung nur mit bedingtem Vorsatz sein. Siehe Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung PLUS.

In welchen Fällen besteht bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung nachträglich kein Versicherungsschutz?

Bei Verurteilung wegen Vorsatz, müssen die verauslagten Kosten der Versicherung erstattet werden. Je nach Versicherungsvertrag wird unter Umständen auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen verzichtet, wenn zum Beispiel das Verfahren „nur“ mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.

Gibt es eine Wartezeit für die Versicherungsleistungen einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

In der Regel gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten. Unterschiedlich gehandhabt wird aber die Versicherungsfall-Definition. Da sollte man genau hinsehen – tritt der Versicherungsfall bereits mit der Zeugenbefragung in Kraft oder erst ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens oder sogar erst ab Einleitung des Strafverfahrens. Da 95% der Strafrechtsfälle die vor Gericht landen mit einem Urteil enden, ist das ein sehr wichtiger Umstand.

So ist zum Beispiel schon Versicherungsschutz für angebliche Straftaten möglich, die schon vor Beginn der Versicherung Versicherungsschutzes begangen worden sein sollen, sofern das Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde.

Welche Leistungen sollten mit einer Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert werden?

Der große Wert der Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme aller Kosten auch auf Basis einer Honorarvereinbarung, denn das wird sehr teuer! Eine Honorarvereinbarung bedeutet die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Stundensätzen. Diese betragen je nach Bedeutung der Angelegenheit, Schwierigkeit und Größe des Falles zwischen 300 und 700 € JE STUNDE! So kommen schnell fünfstellige Rechnungsbeträge zusammen.

Ein weiter Versicherungsbaustein sollte die Abdeckung von angemessenen Kosten für solche Sachverständigen- und Rechtsgutachten sein, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag geben wollen.

Basis-Versicherungen decken nur die Kosten des Strafverteidigers im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das ist aber in der Praxis viel zu wenig! Versierte Fachanwälte für Strafrecht müssen durch meterhohe Aktenordner „fressen“. Das macht niemand ohne ein angemessenes Honorar dafür zu erhalten. Nicht gedeckt sind außerdem die eventuell nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter und der Zeugenbeistand.

In welchen Ländern sind Sie mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

Das kommt auf den Versicherungsanbieter an! Diese Frage sollte man außerdem zusammen mit einem Spezialisten betrachten. Je nach Versicherungsvertrag und je nach Leistungsart und je nach Fallgestaltung gilt der Versicherungsschutz weltweit, nur in Europa oder auch nur in Deutschland.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind als Ergänzung zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung zu empfehlen?

– Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflichtversicherung inkl. Umweltrisikoversicherung
– D&O-Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
– Manager-Rechtsschutz-Versicherung

Straf-Rechtsschutz Basiswissen

Keine Versicherung ohne Risikokenntnis

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Die allgemeine Grundabsicherung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherungschutz für Vergehen und Verbrechen.

FAQ Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Wertvolle Mehrleistungen für die beste Verteidigung.

U-Haft Rechtsschutz-Versicherung

Unterstützung und aktive Hilfe in der größten Krise.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Fragen aus der Praxis und die passenden Antworten.

Auf dieser Seite veröffentlichen wir häufige Fragen und die passenden Antworten zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung. Schauen Sie auf dieser Seite gerne öfter vorbei, wir aktualisieren die Liste der FAQ regelmäßig.

Für wen ist eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung sinnvoll?

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung ist für alle Firmen, Manager, Verantwortliche Personen, Selbständige und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

Die vereinbarten Leistungen für die Verteidigung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat.

Bei Straftaten muss zwischen fahrlässig und vorsätzlicher Begehung sowie zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden werden.

Was unterscheidet die Straf-Rechtsschutz-Versicherung von der Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Der erste Unterschied besteht darin, bis zu welcher Höhe und in welchem Umfang die Kosten der Verteidigung übernommen werden. Nur bei der Spezial-Straf-Rechtsschutz sind auch die Kosten für Honorarvereinbarungen und zum Beispiel Sachverständige und Gutachter mitversichert. Die „einfache“, auch erweiterte Straf-Rechtsschutzversicherung genannt, deckt die Kosten nur bis zur Höhe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die darin vorgesehene Vergütung arbeitet aber kein spezialisierter Strafverteidiger! So entsteht eine Deckungslücke von ca. 90% der Gesamtkosten – auch bei einem Freispruch!

Beispiel aus der Praxis: Ermittlungsverfahren gegen 3 Personen eines Unternehmens: Betriebsleiter und 2 Mitarbeiter des Unternehmens nach einem Brand im Betrieb. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete „fahrlässige Körperverletzung (223, 229 StGB) und fahrlässige Luftverunreinigung (325 StGB)“.

Gesamtkosten: Für den Betriebsleiter: EUR 18.5569,23 (Stundensatz 300,00), für Mitarbeiter 1: EUR 11.002,63 (Stundensatz 270,00), für Mitarbeiter 2: EUR 9.856,45 (Stundensatz 270,00) UND für das Unternehmen selbst EUR 22.359,00 (Stundensatz 300,00) zur Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 30 OwiG. Hinzu kam noch ein Sachverständigengutachten für EUR 12.500,00.

Der zweite Unterschied besteht bei der Deckung für Vergehen und Verbrechen. Nur die Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung deckt den Versicherungsschutz bei Vorwurf eines Verbrechens.

Der dritte Unterschied ist, dass nur die Spezial-Straf-Rechtsschutz auch Schutz bei Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Straftat bietet – zumindest bis zur Urteilsverkündung. Danach werden die Leistungen zurück gefordert. WICHTIG: Ob und in welchem Umfang Leistungen zurück gefordert werden ist abhängig vom gewählten Versicherungskonzept.
Der vierte und wichtigste Unterschied sind die unterschiedlichen Versicherungsbedingungen. Nicht umsonst heißt die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung auch „Spezial“!

Wer wird mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

– Versicherungsnehmer
– Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer.
– Leitende und verantwortliche Personen sowie alle Mitarbeiter
– Der Versicherungsschutz deckt die Verteidigung bei Strafverfolgungen wegen eines Delikts, das im beruflichen begangen wurde.
– Je nach Deckungskonzept sind auch der private und/oder der ehrenamtliche Lebensbereiche und Fremdmandate abgedeckt.
– alle Inhaberinnen und Inhaber des versicherten Unternehmens – bei schlauer Vertragsgestaltung auch einschließlich aller Tochterunteruntenehmen
– alle geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter
– Externe und freie Mitarbeiter
– beratende Organe
– alle zuvor genannten Personen in mitversicherten Unternehmen
– alle beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, WENN
— für diese beruflich im versicherten Betrieb tätig sind und
— in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind

Welche Leistungen sollten mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert werden?

– die Kosten eines Strafverteidigers AUCH MIT angemessener Honorarvereinbarung, also weit über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) hinaus
– die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
– die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
– eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
– Zusatzleistungen wie z. B. das U-Haft-Paket

Wo kann Produkte und Tarife für Straf-Rechtsschutz-Versicherungen vergleichen?

FMP Fuchs ist Spezialist für das Thema Straf-Rechtsschutz-Versicherungen. Bei uns erhalten Sie Informationen zu Produkten und Tarifen. Gerne senden wir unsere Synopse.

Was versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

Eine Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung deckt die Kosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung bei Vergehen UND(!) Verbrechen. Und das sowohl für den Vorwurf der fahrlässsigen als auch der vorsätzlichen Begehung.

Damit versichert die Spezial-Straf-Rechtsschutz beispielsweise die Verteidigung wegen Steuerhinterziehung, Betrug, Zollvergehen, Beschäftigung von Schwarzarbeitern.

Mitversichert ist darüber hinaus der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, wenn Sie zum Beispiel beschuldigt werden, gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben. Abgesichert ist auch Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, weil Sie zum Beispiel ein Bußgeldverfahren abwehren müssen, weil Sie angeblich gefährliche Abfälle illegal entsorgt haben. Mitversichert ist außerdem noch der Verwaltungs-Rechtsschutz, weil Sie Ihr gutes Recht in einem Verfahren hinsichtlich der Gewerbeerlaubnis oder behördliche Auflagen durchsetzen müssen, weil sich dieses Verfahren unterstützend auf die Verteidigung des eingeleiteten Strafverfahrens auswirkt.

Was ist bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung mitversichert und was ist nicht versichert?

Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Sie wegen eines Verbrechens beschuldigt werden. Nachträglich nicht versichert sind die Verteidigungskosten bei Verurteilung wegen Vorsatz. Aber auch hiervon gibt es wieder Ausnahmen, je nach Deckungsumfang der einzelvertraglichen Versicherungsbedingungen. Ausgenommen von der Rückzahlungsverpflichtung nach Vorsatzverurteilung können z. B. die Verurteilung mit Strafbefehl oder auch die Verurteilung nur mit bedingtem Vorsatz sein. Siehe Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung PLUS.

In welchen Fällen besteht bei einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung nachträglich kein Versicherungsschutz?

Bei Verurteilung wegen Vorsatz, müssen die verauslagten Kosten der Versicherung erstattet werden. Je nach Versicherungsvertrag wird unter Umständen auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen verzichtet, wenn zum Beispiel das Verfahren „nur“ mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.

Gibt es eine Wartezeit für die Versicherungsleistungen einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung?

In der Regel gilt keine Wartezeit. Sie haben Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten. Unterschiedlich gehandhabt wird aber die Versicherungsfall-Definition. Da sollte man genau hinsehen – tritt der Versicherungsfall bereits mit der Zeugenbefragung in Kraft oder erst ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens oder sogar erst ab Einleitung des Strafverfahrens. Da 95% der Strafrechtsfälle die vor Gericht landen mit einem Urteil enden, ist das ein sehr wichtiger Umstand.

So ist zum Beispiel schon Versicherungsschutz für angebliche Straftaten möglich, die schon vor Beginn der Versicherung Versicherungsschutzes begangen worden sein sollen, sofern das Ermittlungsverfahren erst nach Versicherungsbeginn eingeleitet wurde.

Welche Leistungen sollten mit einer Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert werden?

Der große Wert der Spezial-Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist die Übernahme aller Kosten auch auf Basis einer Honorarvereinbarung, denn das wird sehr teuer! Eine Honorarvereinbarung bedeutet die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit nach Stundensätzen. Diese betragen je nach Bedeutung der Angelegenheit, Schwierigkeit und Größe des Falles zwischen 300 und 700 € JE STUNDE! So kommen schnell fünfstellige Rechnungsbeträge zusammen.

Ein weiter Versicherungsbaustein sollte die Abdeckung von angemessenen Kosten für solche Sachverständigen- und Rechtsgutachten sein, die Sie selbst zur notwendigen Unterstützung Ihrer Verteidigung in Auftrag geben wollen.

Basis-Versicherungen decken nur die Kosten des Strafverteidigers im Rahmen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das ist aber in der Praxis viel zu wenig! Versierte Fachanwälte für Strafrecht müssen durch meterhohe Aktenordner „fressen“. Das macht niemand ohne ein angemessenes Honorar dafür zu erhalten. Nicht gedeckt sind außerdem die eventuell nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter und der Zeugenbeistand.

In welchen Ländern sind Sie mit einer Straf-Rechtsschutz-Versicherung versichert?

Das kommt auf den Versicherungsanbieter an! Diese Frage sollte man außerdem zusammen mit einem Spezialisten betrachten. Je nach Versicherungsvertrag und je nach Leistungsart und je nach Fallgestaltung gilt der Versicherungsschutz weltweit, nur in Europa oder auch nur in Deutschland.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind als Ergänzung zur Straf-Rechtsschutz-Versicherung zu empfehlen?

– Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflichtversicherung inkl. Umweltrisikoversicherung
– D&O-Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
Manager-Rechtsschutz-Versicherung

Straf-Rechtsschutz Basiswissen

Keine Versicherung ohne Risikokenntnis

Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Die allgemeine Grundabsicherung.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versicherungschutz für Vergehen und Verbrechen.

FAQ Straf-Rechtsschutz-Versicherung

Wertvolle Mehrleistungen für die beste Verteidigung.

U-Haft Rechtsschutz-Versicherung

Unterstützung und aktive Hilfe in der größten Krise.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Fragen aus der Praxis und die passenden Antworten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner