Straf-Rechtsschutz-Versicherung – Für Ihre gute Verteidigung!

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, kann im ersten Moment absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Die nachfolgenden Schadenbeispiele zeigen, wie schnell dies in den verschiedensten Branchen gehen kann.

Ein Verdacht reicht aus
Ein Ermittlungsverfahren wird schon beim Verdacht einer strafbaren Handlung eingeleitet. So reicht eine Anzeige von unzufriedenen Kunden, ehemaligen
Mitarbeitern oder Konkurrenten aus, um die Staatsanwaltschaft tätig werden zu lassen.

Strafverfolgung richtet sich immer gegen Sie persönlich
Strafrechtliche Risiken sind persönliche Risiken. Sie tragen die Verantwortung. Im Ernstfall wehren Sie sich also auf eigene Kosten gegen die Vorwürfe. Strafverfahren werden in Deutschland gegen den vermeintlich Verantwortlichen und nicht gegen das Unternehmen eingeleitet.

Gute Gründe für eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung

  • das Risiko, dass man persönlich ins Visier einer strafrechtlichen Ermittlung oder in eines Verfahrens gerät, steigt stetig
  • Insbesondere Firmen, Organe, Manager und Entscheider sind immer automatisch im Fokus der Ermittlungsbehörden
  • die Kosten für eine gute Straf-Verteidigung sind sehr hoch! Ermittlungs- und Strafverfahren sind außerdem langwierig und belastend.
  • eine „normale“ Rechtsschutzversicherung bezahlt keine Honorare für spezialisierte Strafrechtsanwälte
  • eine „normale“ Rechtsschutzversicherung bietet ausdrücklich keine Deckung für Vergehen und(!) Verbrechen
  • eine „normale“ Rechtsschutzversicherung bietet ausdrücklich keine Deckung für vorsätzlich begangene Straftaten
  • eine „normale“ Rechtsschutzversicherung hat Lücken im beruflichen, privaten und ehrenamtlich

Wirtschaftliche Gründe für eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung

  • Sie vermeiden finanzielle Verluste durch Betriebsstilllegung
  • Sie vermeiden eine Rufschädigung durch negative Presse
  • Sie vermeiden den Entzug der Gewerbeerlaubnis
  • Sie vermeiden oder reduzieren Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen
  • Sie verkürzen die Psychische Belastung der Betroffenen durch das Verfahren, den öffentlichen und familiären Druck

Welche Vorwürfe werden in Strafverfahren erhoben?

Firmen, Unternehmen, Manager
Handel und Hersteller
Freiberufler und Selbstständige, wie z. B. Ärzte und Steuerberater
Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen
Untreue
Körperverletzung
fahrlässige Tötung
arbeitsrechtliche Delikte,
z. B. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a
Steuerhinterziehung
Zollvergehen
Urkundenfälschung
Geldwäsche
Straftaten gegen den Wettbewerb
Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Straftaten gegen die Umwelt
Herbeiführen einer Brandgefahr
Bestechlichkeit oder Bestechung im Gesundheitswesen
Untreue
Körperverletzung
fahrlässige Tötung
arbeitsrechtliche Delikte,
z. B. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a
Steuerhinterziehung
Zollvergehen
Urkundenfälschung
Geldwäsche
Straftaten gegen den Wettbewerb
Abrechnungsbetrug
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Branchenbezogene Vorwürfe in Strafverfahren
Die bekannten strafrechtliche VorwürfeDie weniger bekannten strafrechtlichen Vorwürfe
§ 263 StGB – Betrug
§ 223, 229 StGB – (fahrlässige) Körperverletzung
§ 222 StGB – fahrlässige Tötung
§ 299 StGB – Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§ 185 StGB – Beleidigung
§ 370 AO – Steuerhinterziehung
§ 266a StGB Sozialversicherungsbetrug
§ 10 RiFlEtikettG (Rindfleischetikettierungsgesetz)
§§ 399 bis 404 AktG (Aktiengesetz)
§ 23 ApoG (Apothekengesetz)
§§ 17, 18 AWG (Außenwirtschaftsgesetz)
§ 42 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
§§148 bis 148b GeWO (Gewerbeordnung)
§ 331 bis341p HGB (Handelsgesetzbuch)
WeinG (Weingesetz)
MilchMargG (Milch- und Margarinegesetz)
Bekannte und weniger bekannte Vorwürfe in Strafverfahren

Warum sind Strafverfahren belastend und unerfreulich?

  • Man wird beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben
  • Man soll als Zeuge aussagen, u. U. gegen Kollegen und/oder Chef
  • Vorgesetzte, Kollegen, Geschäftspartner, Angehörige und Nachbarn werden polizeilich befragt
  • Das Unternehmen und die eigene Wohnung werden durchsucht
  • Betriebe werden faktisch stillgelegt, wenn Unterlagen und IT-Ausstattung mitgenommen werden
  • Man wird eingesperrt!
  • Die Existenz steht auf dem Spiel

Welche sonstigen Folgen haben strafrechtliche Verfahren?

  • Korruptionsbekämpfungsgesetz – Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen wegen eingetragener Verfehlungen
  • Gewerberechtliche Folgen, wie z. B. § 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
  • Verbot der Geschäftsführer einer GmbH zu sein, § 6 GmbHG
  • Reputationsverlust im persönlichen Umfeld
Straf-Rechtsschutz Basiswissen

Keine Versicherung ohne Risikokenntnis

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