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Richtiges Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme

Richtiges Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme und wie Ihnen Ihre Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung hilft!

Was Sie für den Selbst-Check wissen müssen

Für den Fall einer Durchsuchung durch die Ermittlungsbehörden sollten Sie gut vorbereitet sein. Erfahren Sie hier, was Sie vor und während des Ernstfalls beachten sollten.

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Durchsuchungen sind keine Ereignisse auf die man sich wirklich vorbereiten will und doch sind sie Realität. Das eigene korrekte Verhalten bedeutet nicht automatisch, dass Sie „safe“ sind. Was ist, wenn einer Ihrer Geschäftspartner gegen Sanktionen oder Ausfuhrkontrollen verstößt und Ihren Betrieb in die Lieferkette eingebunden hatte? Der Verdacht reicht aus, um eine Durchsuchung zur Aufklärung des Sachverhalt anzuordnen. Die Brisanz und öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema sind hoch.

Checkliste zur Vorbereitung auf den Ernstfall

  • Erstellen Sie eine Liste mit allen Telefonnummern und Kontaktdaten der Personen, die bei einer Durchsuchung umgehend informiert werden müssen (zum Beispiel Führungskräfte, Rechtsabteilung, versierter Strafverteidiger).
  • Hinterlegen Sie die Liste bei dem zuerst betroffenen Personenkreis (Sekretariat, Empfang).
  • Bereiten Sie den betroffenen Personenkreis auf den Ernstfall vor:
    • Bitte denken Sie auch an entsprechende Information der IT-Abteilung, damit diese sich im Fall von Server-Durchsuchungen richtig verhält.
    • Es kann auch sinnvoll sein, die Angehörigen des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsleitung miteinzubeziehen, da häufig zeitgleich mit der Durchsuchung der Geschäftsräume auch die Privatwohnung durchsucht wird.

Der Ernstfall – jetzt kommt es auf Ihre Professionalität an

  • Prüfen Sie die Legitimationen der Beamten (Dienstausweise, Durchsuchungsbeschluss).
  • Fertigen Sie eine Kopie – zur Not auch handschriftlich – dieser Unterlagen an und leiten Sie diese unverzüglich weiter an Ihren externen Rechtsanwalt und die Rechtsabteilung.
  • Bitten Sie die Beamten, bis zum Eintreffen des Strafverteidigers mit der Durchsuchung zu warten.
  • Informieren Sie unverzüglich die Personen auf der oben genannten Liste.
  • Nutzen Sie die gegebenenfalls gewährte Zeit bis zum Eintreffen des Rechtsanwalts, um den Ablauf der Durchsuchung mit den Beamten durchzusprechen und die erforderlichen Mitarbeiter hinzuzuziehen.
  • Stellen Sie den Beamten einen Raum zur Verfügung, der vom laufenden Geschäftsbetrieb getrennt ist und über eine Kopiermöglichkeit verfügt. So stellen Sie sicher, dass
    • kein unmittelbarer Zugang zu Dokumenten besteht,
    • Gespräche nicht mitgehört werden und
    • Mitarbeiter von den Beamten nicht in scheinbar harmlose Gespräche verwickelt werden.
  • Stellen Sie entsprechend geschulte Mitarbeiter ab, die die Beamten bei der Durchsuchung begleiten.
  • Fertigen Sie über alles, was passiert und beschlagnahmt wird, umfassende Protokolle an und verlangen Sie selbst ein Protokoll und Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände.
  • Bitten Sie – unter Hinweis auf die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs – um die Erlaubnis, die beschlagnahmten Unterlagen zu kopieren.

Ihr persönliches Verhalten im Ernstfall

Verhalten als Beschuldigter
U-Haft
  • Treten Sie kooperativ, freundlich und sachlich auf.
  • Machen Sie keine Äußerungen zum Tatvorwurf.
  • Behindern Sie die Durchsuchung nicht.
  • Sie sind zur freiwilligen Herausgabe von Unterlagen nicht verpflichtet.
  • Die Mitnahme von Unterlagen kann dann nur im Wege der förmlichen Beschlagnahme erfolgen und
  • Stimmen Sie sich im Einzelfall immer mit dem Rechtsbeistand ab, da es von taktischer Bedeutung sein kann, ob ein Dokument freiwillig herausgegeben oder beschlagnahmt wurde

Rechte und Pflichten bei Vernehmung als Beschuldigter

Bei Ermittlung durchOrdnungsbehörde/
Polizei
Staatsanwaltschaft
Besteht bei Vorladung die
Pflicht zu erscheinen?
NeinJa
Besteht die Pflicht,
Angaben zur Person zu
machen?
JaJa
Besteht die Pflicht,
Angaben zur Sache zu
machen?
NeinNein
Besteht das Recht auf
schriftliche Äußerung?
JaJa
Besteht das Recht, die
Anwesenheit eines
Anwalts zu verlangen?  
JaJa
Rechte und Pflichten bei Vernehmung als Beschuldigter

Rechte und Pflichten bei der Vernehmung als Zeuge

Bei Ermittlung durchOrdnungsbehörde/
Polizei
Staatsanwaltschaft
Besteht bei Vorladung die
Pflicht zu erscheinen?
JaJa
Besteht die Pflicht,
Angaben zur Person zu
machen?
Ja, aber keine Aussagepflicht
bei Zeugnisverweigerungsrecht
Ja
Besteht die Pflicht,
Angaben zur Sache zu
machen?
NeinJa, aber keine Aussagepflicht
bei Zeugnisverweigerungsrecht
Besteht das Recht auf
schriftliche Äußerung?
JaLiegt im Ermessen
der Staatsanwaltschaft
Besteht das Recht, die
Anwesenheit eines
Anwalts zu verlangen?  
Grundsätzlich JaJa
Rechte und Pflichten bei Vernehmung als Zeuge
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